Vorentwurf betreffend Anpassung der Härtefallregelung im Ausländer- und Integrationsgesetz – Bei häuslicher Gewalt die Härtefallpraxis nach Art. 50 AIG garantieren
Sehr geehrter Herr Kommissionspräsident, sehr geehrte Damen und Herren
Mit Schreiben vom 24. November 2022 haben Sie die Kantonsregierungen eingeladen, sich bis am 15. März 2023 zur obgenannten Vorlage vernehmen zu lassen. Wir danken Ihnen für die Möglichkeit zur Stellungnahme und nehmen diese gerne wahr.
I. Allgemeines
Die Umsetzung der parlamentarischen Initiative wird weitgehend begrüsst. Mit der vorgeschlagenen Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes (AIG) dürften Ausländerinnen und Ausländer, die Opfer häuslicher Gewalt geworden sind und deren Familiengemeinschaft aufgelöst wird, künftig einen besseren ausländerrechtlichen Schutz erhalten. Die Änderung dürfte Opfer häuslicher Gewalt insbesondere ermutigen, aus der Gewaltspirale auszubrechen, ohne dass ihnen ausländerrechtlich Nachteile im Sinne des Verlusts ihres Aufenthaltstitels entstehen.
Details siehe Download.
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Typ | Titel | Bearbeitet |
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Antwort an den Bund | 03.03.2023 |