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Weiterbildungsgesetz

Antwort an den Bund

Sehr geehrte Damen und Herren

Im November 2011 hat uns der Vorsteher des EVD um unsere Stellungnahme zum Entwurf des Weiterbildungsgesetzes gebeten.

Gerne nehmen wir dazu wie folgt Stellung und stellen folgende Anträge:

1. Art. 3 Abs. 3 sei mit einer Ausnahmebestimmung zu ergänzen.
2. Die öffentliche Hand soll darauf verzichten, in den Bereichen Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung (Art. 6) sowie Verbesserung der Chancengleichheit (Art. 8) vertiefte Regelungen zu schaffen.
3. Im Bericht sei zu ergänzen, wie die Anrechnung der Weiterbildung an das System der ECTS Punkte erfolgen soll.
4. Die Verpflichtung zu Marktpreisen (Art. 9 Abs. 2) sowie das Verbot einer Quersubventionierung (Art. 9 Abs. 3) lehnen wir ab.
5. Art. 10 Abs. 2 sei mit einer Ausnahmeklausel zu versehen.
6. Die Information über die Angebote (Art. 6 Abs. 2 Bst. d) soll mittels der Datenbank des Schweizerischen Dienstleistungszentrums Berufsbildung, Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung erfolgen.
 

 

Begründungen siehe Download.

 

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