Weiterentwicklung der Anhänge 7 und 8 des Agrarabkommens CH-EU
Eidgenössisches Department für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF
Sehr geehrter Herr Hofer, sehr geehrte Damen und Herren
Mit Schreiben vom 23. Dezember 2020 haben Sie die Kantonsregierungen auf das bevorstehende öffentliche Konsultationsverfahren betr. Weiterentwicklung der Anhänge 7 und 8 des
Agrarabkommens CH-EU hingewiesen. Der Regierungsrat des Kantons Zug hat die Volkswirtschaftsdirektion mit der direkten Erledigung beauftragt.
Wir verzichten auf eine Stellungnahme, da auf der zur Konsultation beiliegenden Liste «Geographische Angaben der EU» keine geographischen Bezeichnungen enthalten sind, die den Kanton Zug betreffen.
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Typ | Titel | Bearbeitet |
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Antwort an den Bund | 16.02.2021 |