Weiterentwicklung des Anhangs 7 (Wein) des Agrarabkommens CH/EU
Bundesamt für Landwirtschaft
Sehr geehrter Herr Lehmann
Mit Schreiben vom 12. Juli 2018 haben Sie uns zu weiteren Bezeichnungen, welche die EU nach der ersten Konsultation nachgereicht hat, konsultiert. Unsere Stellungnahme umfasst den Mitbericht des Landwirtschaftsamtes des Kantons Zug.
Wir haben keine Einwände und danken Ihnen für die Möglichkeit der Stellungnahme.
Freundliche Grüsse
Volkswirtschaftsdirektion
Matthias Michel, Regierungsrat
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Typ | Titel | Bearbeitet |
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Antwort an den Bund | 21.08.2018 |