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Wirksamkeitsbericht des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen 2012–2015, (2. NFA-Wirksamkeitsbericht) / Konsultation der Kantonsregierungen zum Entwurf für eine gemeinsame Stellungnahme der Kantone

Antwort an die Konferenz der Kantonsregierungen KdK

Sehr geehrte Damen und Herren

Mit Schreiben vom 19. Mai 2014 haben Sie uns eingeladen, zum Entwurf für eine gemeinsame Stellungnahme der Kantone allfällige Änderungsanträge einzureichen. Wir nehmen dazu wie folgt Stellung.

Anträge:

Auf das Geschäft sei nicht einzutreten und auf die Abgabe einer gemeinsamen Stellungnahme der Kantone sei zu verzichten.

Eventuell, wenn der Antrag auf Nichteintreten abgelehnt wird:

  1. Minderheitsanträge sollen in der Stellungnahme der KdK aufgenommen werden, wenn diese von mindestens fünf Kantonen unterstützt werden.
  2. Der Vorschlag des Bundesrates nach einer Justierung des überdotierten Ressourcenausgleichs wird unterstützt (Frage 1).
  3. Zusätzlich zur Korrektur des überdotierten Ressourcenausgleichs wird die Einführung des Alternativmodells gefordert (Frage 3).
  4. Die Gewinne der juristischen Personen sind ab 2016 gemäss ihrer effektiven steuerlichen Ausschöpfbarkeit im Ressourcenpotenzial zu berücksichtigen (Frage 5).
  5. Das statistisch erwiesene Ungleichgewicht bei der Dotierung der Lastenausgleichsgefässe ist zu korrigieren. Die frei werdenden Mittel des Bundes aus der geringeren Dotierung des Ressourcenausgleichs und dem Härteausgleich sollen für die einseitige Aufstockung des soziodemografischen Lastenausgleichs eingesetzt werden (Frage 9).
  6. Beim Härteausgleich sollte mindestens die Dauer verkürzt werden (Fragen 10, 11),

Und im Übrigen machen wir noch folgende Vorschläge:

  7. Einführung einer Steuerdumpingregel (Frage 7), Berücksichtigung der Wasserzinsen (Frage 4) und Massnahmen zur Erreichung eines besseren interkantonalen Lastenausgleichs.

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