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Auslieferungshaft

Personen, für die ein Auslieferungsbegehren eines anderen Staates wegen Strafuntersuchung oder -vollzug vorliegt, können vom Bund in Auslieferungshaft genommen werden.

Personen, für die ein Auslieferungsbegehren eines anderen Staates wegen Strafuntersuchung oder -vollzug vorliegt, können vom Bund in Auslieferungshaft genommen werden, um dem Staat, der die Auslieferung fordert, übergeben zu werden. Die jeweiligen staatlichen Abkommen sind sehr unterschiedlich.

Dabei werden Personen in Auslieferungshaft, bei denen noch Strafuntersuchungen laufen, oft mit Personen in Untersuchungshaft gleichgestellt. Bei abgeschlossenen Verfahren sind die Personen in Auslieferungshaft dem Strafvollzug gleichgesetzt. Oft wird die Auslieferungshaft in der Schweiz in den anderen Staaten an eine nachfolgende Strafe im Staat, der die Auslieferung fordert, angerechnet.

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