Haftarten
Die verschiedenen Haftarten Strafvollzug, Halbgefangenschaft, Untersuchungshaft, Vorbereitungs- und Ausschaffungshaft und Auslieferungshaft

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Die gefangenen Personen werden durch Strafuntersuchungs- und Vollzugsbehörden, vorwiegend aus dem Kanton Zug, eingewiesen.
Es sind Personen in Untersuchungshaft, im Strafvollzug mit Strafen bis zu eineinhalb Jahren und in der Halbgefangenschaft, sowie in der Ausschaffungs- oder Auslieferungshaft.
Die sechs Abteilungen ermöglichen die gesetzlich geforderte Trennung der unterschiedlichen Haftarten sowie den Aufenthalt in Gruppen (moderner Gruppenvollzug).