HalbgefangenschaftStrafen bis zu 12 Monaten können in Absprache mit der einweisenden Behörde in Halbgefangenschaft vollzogen werden.https://zgchtest.webcloud7.ch/izug/platform/behoerden/sicherheitsdirektion/ajv/strafanstalt/informationen-zu-den-haftarten/halbgefangenschafthttps://zgchtest.webcloud7.ch/izug/platform/logo.png
Halbgefangenschaft
Strafen bis zu 12 Monaten können in Absprache mit der einweisenden Behörde in Halbgefangenschaft vollzogen werden.
Strafen bis zu 12 Monaten können in Absprache mit der einweisenden Behörde in Halbgefangenschaft vollzogen werden. Dabei kann die eingewiesene Person ihrem früheren Berufsleben nachgehen und verbringt die Zeit neben der beruflichen Tätigkeit in der Anstalt.