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Strafvollzug

Der Vollzug der Zuchthaus- und Gefängnisstrafe soll erziehend auf den Gefangenen einwirken und ihn auf den Wiedereintritt in das bürgerliche Leben vorbereiten.

In der Strafanstalt Zug werden kürzere Freiheitsstrafen vollzogen, die von
Gerichten aus den Kantonen des Strafvollzugkonkordates ausgesprochen worden
sind. Verantwortlich für die Einweisung ist die zuständige Vollzugsbehörde.
In Zug sind dies die Vollzugs- und Bewährungsdienste.

Der gesetzliche Auftrag ist durch Artikel 75, Absatz 1 im Schweizerischen
Strafgesetzbuch gegeben: "Der Strafvollzug hat das soziale Verhalten des
Gefangenen zu fördern, insbesondere die Fähigkeit, straffrei zu leben.
Der Strafvollzug hat den allgemeinen Lebensverhältnissen so weit als möglich zu
entsprechen, die Betreuung des Gefangenen zu gewährleisten, schädlichen Folgen
des Freiheitsentzugs entgegenzuwirken und dem Schutz der Allgemeinheit, des
Vollzugspersonals und der Mitgefangenen angemessen Rechnung zu tragen."

 

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