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18.12.2019

Meldung Erwerbstätigkeit VA/Flüchtlinge

18.12.2019

Meldung Erwerbstätigkeit VA/Flüchtlinge

18.12.2019

Ab dem 1. Januar 2019 genügt für die Ausübung einer selbständigen oder unselbständigen Erwerbstätigkeit von vorläufig aufgenommenen Personen (Ausweis F) und anerkannten Flüchtlingen (Ausweis B) eine einfache Meldung. Die Aufnahme und Beendigung der Erwerbstätigkeit sowie ein Stellenwechsel ist gemäss Art. 85a AIG vorgängig bei der zuständigen kantonalen Behörde am Arbeitsort zu melden.

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