Ausweis F: Vorläufig Aufgenommene
Ausweis F für vorläufig aufgenommene ausländische Personen

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Einen Ausweis F erhalten ausländische Personen, die zwar aus der Schweiz weg- oder ausgewiesen sind, ein Vollzug dieser Weg- oder Ausweisung jedoch vorläufig nicht möglich, zulässig oder zumutbar ist. Die erstmalige Gültigkeitsdauer des Ausweises F ist auf höchstens 12 Monate festzulegen. Ist die vorläufige Aufnahme nach Ablauf dieser Frist noch nicht aufgehoben, verlängert die kantonale Behörde die Gültigkeitsdauer des Ausweises um jeweils 12 Monate. Ein Kantonswechsel ist in der Regel ausgeschlossen. Der allfällige Antritt einer Stelle ist meldepflichtig.