Ausweis N: Asylsuchende

Bild Legende:
Personen, die in der Schweiz ein Asylgesuch eingereicht haben, erhalten für die Dauer des Verfahrens den Ausweis N. Die erstmalige Gültigkeitsdauer des Ausweises N beträgt 6 Monate. Ist das Asylverfahren nach Ablauf dieser Frist noch nicht rechtskräftig abgeschlossen, verlängert die kantonale Behörde die Gültigkeitsdauer des Ausweises um jeweils höchstens 6 Monate. Ein Kantonswechsel ist in der Regel ausgeschlossen. Der allfällige Antritt einer Stelle ist bewilligungspflichtig.