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Meldung Erwerbstätigkeit (Ausweis F)

Meldung der Aufnahme oder der Beendigung einer Erwerbstätigkeit bei einemanerkannten Flüchtling (Ausweis B) oder einer vorläufig aufgenommenenPerson (Ausweis F)

Ab dem 1. Januar 2019 genügt für die Ausübung einer selbständigen oder unselbständigen Erwerbstätigkeit von vorläufig aufgenommenen Personen (Ausweis F) und anerkannten Flüchtlingen (Ausweis B) eine einfache Meldung. Die Aufnahme und Beendigung der Erwerbstätigkeit sowie ein Stellenwechsel ist gemäss Art. 85a des Bundesgesetzes über die Ausländerinnen und Ausländer und über die Integration (Ausländer- und Integrationsgesetz, AIG) vorgängig bei der zuständigen kantonalen Behörde am Arbeitsort zu melden. Das entsprechende Formular sowie weitere Informationen finden Sie hier.

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