Rückkehrhilfe

Die Kantone Obwalden, Schwyz und Zug führen eine gemeinsame Rückkehrberatungsstelle (RKB) und haben Caritas Schweiz beauftragt, die Stelle zu führen.
Die RKB fördert die kontrollierte, freiwillige und selbständige Rückkehr von Personen aus dem Asylbereich und ist für eine frühzeitige, gezielte und regelmässige Information der Asylsuchenden verantwortlich. Das Angebot der Rückkehrhilfe (RKH) beinhaltet Länderprogramme, individuelle-, finanzielle-, Zusatz- und medizinische Rückkehrhilfe.
Die RKB erfasst die individuellen Bedürfnisse der an Rückkehr interessierten Personen und erarbeitet zusammen mit ihnen individuelle Projekte zur Erleichterung ihrer Reintegration im Herkunftsland. Für die konkrete Planung und Vorbereitung der Rückkehr steht die RKB im Kontakt mit dem Staatssekretariat (SEM) und dem Amt für Migration.
Ein Vertreter der Caritas Rückkehrberatungsstelle ist jeden Donnerstag von 9.00 bis 11.45 Uhr im Amt für Migration anwesend. Asylsuchende können sich zwecks Informationen und Beratung freiwillig und spontan bei der Rückkehrberatungsstelle melden.
Terminvereinbarung: Rückkehrberatungsstelle, Bahnhofstrasse 1, 6410 Goldau
Tel: +41 41 859 00 59