Einreise/Aufenthalt

Die Abteilung Einreise/Aufenthalt ist für alle ausländerrechtlichen Fragen zuständig, welche sich beim Zuzug und Aufenthalt ausländischer Personen im Kanton Zug stellen. Dabei erteilen wir Einreise-, Aufenthalts- und Niederlassungsbewilligungen. Als öffentlicher Dienstleistungserbringer kommen wir unserer in- und ausländischen Kundschaft im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten entgegen. Bei Fragen beraten wir Sie kompetent, freundlich und diskret.