Navigieren auf Kanton Zug

Inhaltsnavigation auf dieser Seite

Navigation

Ausweis C (Niederlassungsbewilligung)

Aufenthaltsbewilligung Ausweis C für Nicht-EU/EFTA-Staatsangehörige
Biometrischer Ausländerausweis im Kreditkartenformat
Bild Legende:

Niedergelassene sind Ausländerinnen und Ausländer, denen nach einem Aufenthalt von fünf oder zehn Jahren in der Schweiz die Niederlassungsbewilligung erteilt worden ist. Das Aufenthaltsrecht ist unbeschränkt und darf nicht an Bedingungen geknüpft werden. Das Staatssekretariat für Migration (SEM) legt das Datum fest, ab welchem die zuständigen kantonalen Behörden die Niederlassungsbewilligung frühestens erteilen dürfen.

 

Weitere Informationen

hidden placeholder

behoerden

Fusszeile

Deutsch