Ausweis Ci EU/EFTA (Aufenthaltsbewilligung mit Erwerbstätigkeit)
Aufenhaltsbewilligung für Familienangehörige

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Die Aufenthaltsbewilligung mit Erwerbstätigkeit ist für Familienangehörige von Beamten intergouvernementaler Organisationen und für Mitglieder ausländischer Vertretungen bestimmt. Es handelt sich dabei um die Ehegatten und die Kinder bis zum 25. Altersjahr. Die Gültigkeit ist auf die Dauer der Funktion des Hauptinhabers beschränkt.