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Ausweis G EU/EFTA (Grenzgängerbewilligung)

Grenzgängerbewilligung Ausweis G für EU-/EFTA-Staatsangehörige
Ausweis im Kreditkartenformat
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Neuer Ausländerausweis für EU/EFTA Staatsangehörige im Kreditkartenformat

Ausweis G
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Grenzgänger sind Ausländerinnen oder Ausländer, die ihren Wohnsitz in der ausländischen Grenzzone haben und innerhalb der benachbarten Grenzzone der Schweiz erwerbstätig sind. Als Grenzzonen gelten die Regionen, die in den zwischen der Schweiz und ihren Nachbarstaaten abgeschlossenen Grenzgängerabkommen festgelegt sind. Die Grenzgänger müssen wöchentlich mindestens ein Mal an ihren ausländischen Hauptwohnsitz zurückkehren.

Grenzgängern aus den EU-/EFTA-Mitgliedstaaten wird innerhalb der gesamten Grenzzonen der Schweiz die berufliche und geographische Mobilität gewährt. Für Bürger der EU-27 Staaten und der EFTA gelten keine Grenzzonen mehr. Diese können überall in der EU/EFTA wohnen und überall in der Schweiz arbeiten, Bedingung ist lediglich die wöchentliche Rückkehr an den ausländischen Wohnort.  Die Grenzgängerbewilligung EU/EFTA ist fünf Jahre gültig, sofern ein Arbeitsvertrag vorliegt, der länger als drei Monate, unbeschränkt oder länger als ein Jahr gültig ist. Wurde der Arbeitsvertrag für eine Gültigkeitsdauer von weniger als einem Jahr abgeschlossen, richtet sich die Gültigkeitsdauer der Grenzgängerbewilligung nach dem Arbeitsvertrag. Für eine Anstellungsdauer von weniger als drei Monaten gilt das Meldeverfahren.

 

EU-27:

Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich, Zypern

 

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