Ausweis L EU/EFTA (Kurzaufenthaltsbewilligung)

Neuer Ausländerausweis für EU/EFTA Staatsangehörige im Kreditkartenformat

Kurzaufenthalter sind Ausländerinnen und Ausländer, die sich befristet, in der Regel für weniger als ein Jahr, für einen bestimmten Aufenthaltszweck mit oder ohne Erwerbstätigkeit in der Schweiz aufhalten.
EU-27/EFTA-Angehörige haben einen Anspruch auf Erteilung dieser Bewilligung, sofern sie in der Schweiz ein Arbeitsverhältnis zwischen 3 Monaten und einem Jahr nachweisen können. Arbeitsverhältnisse unter 3 Monaten im Kalenderjahr bedürfen für EU-27/EFTA-Angehörige keiner Bewilligung, diese sind über das sogenannte Meldeverfahren zu regeln. Die Gültigkeitsdauer der Bewilligung entspricht derjenigen des Arbeitsvertrags. Sie kann bis zu einer Gesamtdauer von weniger als 12 Monaten verlängert werden. Die Bewilligung kann, wo noch anwendbar vorbehältlich des Kontingentes, nach einem Gesamtaufenthalt von einem Jahr erneuert werden, ohne dass der Ausländer den Aufenthalt in der Schweiz unterbrechen muss. Bewilligungen L EU/EFTA ohne Erwerbstätigkeit werden an Stellensuchende aus allen EU/EFTA Staaten erteilt, dies schafft aber keine Sozialversicherungsansprüche.
Stagiaires erhalten ebenfalls eine Kurzaufenthaltsbewilligung. Die Gültigkeitsdauer der Bewilligung ist auf ein Jahr beschränkt, kann aber ausnahmsweise um sechs Monate verlängert werden. Stagiaires sind Personen, die im Alter zwischen 18 und 30 Jahren nach Abschluss einer Berufsausbildung im Rahmen einer Erwerbstätigkeit in der Schweiz eine berufliche oder sprachliche Weiterbildung absolvieren wollen. Für Stagiaires gelten Sonderregeln, die in besonderen Abkommen festgelegt sind. So gelten für sie besondere Höchstzahlen, und die landesrechtlichen Bestimmungen über die Vorrangbehandlung der inländischen Arbeitskräfte werden nicht angewandt. Diese Abkommen gewähren eine im Vergleich zum Freizügigkeitsabkommen mit der EU vorteilhaftere Rechtsstellung. Deshalb richtet sich auch die Zulassung der aus EU-/EFTA-Mitgliedstaaten stammenden Stagiaires nach diesen Abkommen.