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Meldepflicht Zivilschutzdienstpflichtige

Meldepflicht Schutzdienstpflichtige: Adressänderung, Auslandaufenthalt, Namensänderung, Verlust des Dienstbüchleins.

Meldung an Zivilschutzstelle innert 14 Tagen

  • Wechsel von Wohnort, Wohnadresse, Telefon und Natelnummer
  • Verlust des Dienstbüchleins

 

Meldung an Zivilschutzstelle vor Abreise

  • Auslandaufenthalt von mehr als 12 Monaten

 

Sofortige Meldung an Zivilschutzstelle

  • Nichtantreten eines Auslandurlaubs oder vorzeitige Rückkehr in die Schweiz

 

Alle Meldungen an die Zivilschutzstelle müssen per E-Mail oder schriftlich erfolgen!

 

Meldung an die Verwaltung gemäss Verwaltungsverfahren

  • Namensänderung

 

 

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