Meldepflicht Zivilschutzdienstpflichtige
Meldepflicht Schutzdienstpflichtige: Adressänderung, Auslandaufenthalt, Namensänderung, Verlust des Dienstbüchleins.
Meldung an Zivilschutzstelle innert 14 Tagen
- Wechsel von Wohnort, Wohnadresse, Telefon und Natelnummer
- Verlust des Dienstbüchleins
Meldung an Zivilschutzstelle vor Abreise
- Auslandaufenthalt von mehr als 12 Monaten
Sofortige Meldung an Zivilschutzstelle
- Nichtantreten eines Auslandurlaubs oder vorzeitige Rückkehr in die Schweiz
Alle Meldungen an die Zivilschutzstelle müssen per E-Mail oder schriftlich erfolgen!
Meldung an die Verwaltung gemäss Verwaltungsverfahren
- Namensänderung