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Adressmutationen Zivilschutz

Zusammenfassung

Adresswechsel melden

Generelle Information

Die Schutzdienstpflichtigen haben eine Meldepflicht und müssen Adresswechsel dem Amt für Zivilschutz und Militär melden. Dies geschieht über die Einwohnerkontrollen automatisch. Zusätzlich melden die Angehörigen des Zivilschutzes zum Teil die Adresswechsel auch direkt der Zivilschutzstelle.

Behördengang

  1. Meldung Adresswechsel bei der Gemeinde
  2. Nachsendeauftrag bei der Post aufgeben

Kosten

keine

Bemerkungen

Eine Mitteilung über den Adresswechsel an die Zivilschutzstelle allein genügt nicht. Die Meldung muss zwingend auch an die Einwohnergemeinde gemacht werden, da die Adressmutationen, welche dem Zivilschutz gemeldet werden, nicht an die Gemeinde weitergeleitet werden.

Adresse

Zivilschutzorganisation Kanton Zug
Zivilschutzstelle
Ausbildungszentrum Schönau
Lorzenstrasse 4
6330 Cham
T +41 41 723 72 50

Weitere Informationen

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