Adressmutationen Zivilschutz
Zusammenfassung
Adresswechsel melden
Generelle Information
Die Schutzdienstpflichtigen haben eine Meldepflicht und müssen Adresswechsel dem Amt für Zivilschutz und Militär melden. Dies geschieht über die Einwohnerkontrollen automatisch. Zusätzlich melden die Angehörigen des Zivilschutzes zum Teil die Adresswechsel auch direkt der Zivilschutzstelle.
Behördengang
- Meldung Adresswechsel bei der Gemeinde
- Nachsendeauftrag bei der Post aufgeben
Kosten
keine
Rechtliche Grundlagen
Gesetz für den Zivilschutz vom 30. September 2010 (Zivilschutzgesetz; BGS 531.1)
Verordnung zum Einführungsgesetz betreffend Zivilschutz vom 28. Juni 2011 (BGS 531.11)
Bemerkungen
Eine Mitteilung über den Adresswechsel an die Zivilschutzstelle allein genügt nicht. Die Meldung muss zwingend auch an die Einwohnergemeinde gemacht werden, da die Adressmutationen, welche dem Zivilschutz gemeldet werden, nicht an die Gemeinde weitergeleitet werden.
Adresse
Zivilschutzorganisation Kanton Zug
Zivilschutzstelle
Ausbildungszentrum Schönau
Lorzenstrasse 4
6330 Cham
T +41 41 723 72 50
info.zso@zg.ch