Opferhilfe

Die Opferhilfestelle prüft mögliche finanzielle Hilfeleistungen, Entschädigungen oder Genugtuungen nach Straftaten gegen die körperliche, psychische oder sexuelle Integrität gestützt auf das Opferhilfegesetz. Für die persönliche Beratung von Opfern und ihrer Angehörigen ist die vom Kanton Zug beauftragte Opferberatungsstelle zuständig.
Beratung für Betroffene, Opfer und Angehörige:
Für die Beratung wenden Sie sich bitte direkt an die Opferberatungsstelle
eff-zett das fachzentrum, Tel. +41 41 725 26 50.
Downloads
Typ | Titel | Dokumentart |
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Gesuch um finanzielle Leistungen nach Opferhilfegesetz | Formulare | |
Merkblatt betreffend Berichte für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten | Merkblatt | |
Merkblatt betreffend Übernahme von Therapiekosten durch die Opferhilfe | Merkblatt | |
Merkblatt für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte | Merkblatt | |
Therapiebericht erster Antrag | Formulare | |
Therapiebericht Verlängerung | Formulare |