Änderungen am Fahrzeug
Werden an einem Fahrzeug Änderungen vorgenommen, kann dies nach Artikel 34 Absatz 2 VTS zu einer Nachprüfpflicht des Fahrzeugs führen. Ist dies der Fall, hat der Halter oder die Halterin den Umbau dem Strassenverkehrsamt vor der Weiterverwendung des Fahrzeugs zu melden.
Technische Änderungen an Fahrzeugen werden nach den asa Richtlinien 2a, 2b oder dem asa Merkblatt 16 beurteilt. In diesen Unterlagen ist ersichtlich, ob eine Nachprüfung erforderlich ist oder nicht.
Die Vorschriften können unter folgenden Links eingesehen werden:
Technische Auskünfte erhalten Sie von 7.30 Uhr bis 11.45 Uhr unter der Telefonnummer +41 41 728 47 47.
Prüftermine vergibt die Disposition unter der Telefonnummer +41 41 728 47 18.