Fahrzeugprüfung
Fahrzeugprüfung
Gemäss Artikel 29 Strassenverkehrsgesetz SVG dürfen Fahrzeuge nur in betriebssicherem und vorschriftsgemässem Zustand verkehren. Sie müssen so beschaffen und unterhalten sein, dass die Verkehrsregeln befolgt werden können und dass Führer, Mitfahrende und andere Strassenbenützer nicht gefährdet und die Strassen nicht beschädigt werden.
Ihr Fahrzeug kann durch Sie selber, durch eine andere Person oder durch eine Garage zur Fahrzeugprüfung gebracht werden.