Navigieren auf Kanton Zug

Inhaltsnavigation auf dieser Seite

Navigation

Allgemeine Informationen

Allgemeine Informationen zur Fahrzeugprüfung

Periodische Fahrzeugprüfung

Eingelöste Fahrzeuge müssen in einem vom Bund festgelegten Intervall einer Nachkontrolle unterzogen werden. Der Abstand zwischen zwei Nachprüfungen hängt von der Fahrzeugart, dem Alter und Verwendungszweck ab. Die vorgeschriebenen Prüfintervalle findet man in Artikel 33 der Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS).

Wenn eine periodische Nachkontrolle fällig ist, wird dem Fahrzeughalter vom Strassenverkehrsamt ein schriftlicher Terminvorschlag zugestellt. Falls Sie den Vorführtermin auf einen Ihnen besser zusagenden Zeitpunkt verlegen möchten, kann dies über die Online-Disposition oder über Telefon +41 41 728 47 18  durchgeführt werden. Die Fahrzeugprüfung kann maximal um einen Monat verschoben werden. Eine telefonische Terminverschiebung wird mit Fr. 15.- verrechnet.

Freiwillige Fahrzeugprüfung

Der Fahrzeughalter kann sein Fahrzeug freiwillig, vor Ablauf der gesetzlichen Frist, zur Nachkontrolle anmelden. Setzen Sie sich bitte für die Vereinbarung eines Prüftermins über die Telefonnummer +41 41 728 47 18  mit unserer Disposition in Verbindung. Durch unsere Experten anlässlich der Nachkontrolle festgestellte Mängel sind, auch wenn Sie das Fahrzeug freiwillig prüfen lassen, umgehend beheben zu lassen.

Technische Änderungen

Die Fahrzeughalter haben der Zulassungsbehörde Änderungen an Fahrzeugen zu melden. Geänderte Fahrzeuge sind vor der Weiterverwendung nachzuprüfen (Artikel 34 VTS).
Vereinbaren Sie bitte mit unserer unter der Telefonnummer +41 41 728 47 18  erreichbaren Disposition einen Prüftermin.

Fahrzeugprüfung bestanden

Sie erhalten den mit dem Nachprüfdatum versehenen Fahrzeugausweis zurück. Das Prüfdatum wird in unser EDV-System eingetragen, wodurch eine auf den Fahrzeughalter lautende Rechnung mit der Prüfgebühr ausgelöst wird.

Fahrzeugprüfung nicht bestanden

  • Fahrzeug mit grösseren Mängeln

Werden anlässlich einer Fahrzeugprüfung grössere Mängel festgestellt, ist mit unserer Disposition direkt im Anschluss an die nicht bestandene Prüfung ein neuer Nachkontrolltermin zu vereinbaren.

Weitere Informationen

hidden placeholder

behoerden

Fusszeile

Deutsch