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Nachkontrollen

Nachkontrollen Fahrzeugprüfung

Bestimmungen / Hinweise zur Behebung der Mängel

Fahrzeuge dürfen nur in betriebssicherem und vorschriftsgemässem Zustand verkehren. Sie müssen so beschaffen und unterhalten sein, dass die Verkehrsregeln befolgt werden können und dass Führer, Mitfahrende und andere Strassenbenützer nicht gefährdet und die Strassen nicht beschädigt werden (Art. 29 Strassenverkehrsgesetz SVG).

  • Die auf dem Prüfbescheid aufgeführten Mängel sind innerhalb 14 Tagen zu erledigen. Die Fahrzeugprüfung muss innerhalb 30 Tagen seit der ersten Prüfung abgeschlossen werden. Wird die Mängelbehebung nicht fristgerecht ausgeführt, werden die Kontrollschilder kostenpflichtig entzogen.
  • Wird ein beanstandetes Fahrzeug während einer laufenden Fahrzeugprüfung ausser Verkehr gesetzt, das Kontrollschild deponiert oder ein Halterwechsel vollzogen, wird diese Prüfung abgebrochen. Ein neuer Termin für eine Ganzabnahme ist folgedessen erforderlich.
  • Die Prüfungen der Mängel im Strassenverkehrsamt finden täglich, Montag bis Freitag, von 16.00 bis 16.20 Uhr statt.

       Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Prüfkosten Fr. 32.-.

  • Motorräder: Prüfbahn 1, Personenwagen: Prüfbahn 4,  übrige Fahrzeuge: Prüfbahn 5+6.

Bitte melden Sie sich im Warteraum der Prüfhalle.

QR Code RBV Garagen
Bild Legende:

Reparaturbestätigung

  • Mängelbehebung mittels Reparaturbestätigung (RBV) können durch die auf der Liste "RBV berechtigte Werkstätten"  aufgeführten Vertragsgaragen aus Zug und den angrenzenden Gebieten durchgeführt werden. Eine weitere technische Prüfung im Strassenverkehrsamt entfällt.
  • Die RBV-Bestätigung durch Vertragswerkstätten wird beim Strassenverkehrsamt mit Fr. 20. - verrechnet.
  • Die Liste  der berechtigten Werkstätten kann mit dem QR-Code aufgerufen werden

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