Gültigkeit
Befristetete Gültigkeit
Der Lernfahrausweis wird nach bestandener Prüfung der Basistheorie erteilt. Lernfahrausweise sind befristet gültig. Die Gültigkeit ist im Lernfahrausweis eingetragen und kann nur für die Kategorien A und A1 ein Mal verlängert werden, sofern der Nachweis über den Besuch der praktischen Grundschulung vorliegt. Als Verlängerung gilt die Erstreckung (unmittelbar nach Ablauf, nicht ein Unterbruch) der Gültigkeitsdauer des Lernfahrausweises. Bitte beachten Sie, dass die Wartefrist zwischen Anmeldung und Führerprüfung von den saisonalen und kantonalen Kapazitäten abhängt. Melden Sie sich deshalb rechtzeitig an.
Wiederholungsantrag Führerprüfung
Die Gültigkeit des Lernfahrausweises erlischt, wenn die Führerprüfung drei Mal in Folge nicht bestanden wurde und die Zulassungsbehörde auf Grund eines Tests die Fahreignung des Bewerbers verneint. Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer kann in der Regel ein zweiter Lernfahrausweis für die gleiche Kategorie (mit neuem Gesuchsformular usw.) beantragt werden. Wer die Voraussetzungen für die Erteilung eines zweiten Lernfahrausweises nicht erfüllt, oder während dessen Gültigkeit die Prüfung nicht besteht, dem wird die Erteilung eines weiteren Lernfahrausweises auf unbestimmte Zeit verweigert.