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Lernfahrausweis

Ausserkantonale Lernfahrausweise, Antragsgesuch Lernfahrausweis
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Antragsgesuch

Wer eine Kategorie erwerben möchte, muss vorgängig ein Gesuch um Erteilung eines Lernfahrausweises ausfüllen. Wer zum ersten Mal ein Gesuch einreicht, muss mit dem ausgefüllten und unterschriebenen Gesuch persönlich bei der Einwohnerkontrolle der Wohnsitzgemeinde oder beim Strassenverkehrsamt vorsprechen (Schweizer Staatsbürger: Identitätskarte/Reisepass / Ausländische Staatsbürger: Aufenthaltsbewilligung, diese ist bei der erstmaligen Einreichung im Original vorzulegen).

Wer bereits im Besitz eines Führerausweises ist und eine weitere Kategorie erwerben möchte, kann das ausgefüllte und unterschriebene Lernfahrgesuch per Post zustellen und muss nicht mehr persönlich vorsprechen. Jedes Gesuch benötigt zwingend ein neues farbiges Passfoto. Der Sehtest muss durch einen anerkannten Optiker oder Augenarzt in der Schweiz ebenfalls ausgefüllt werden. Der letzte im Strassenverkehrsamt Zug eingereichte Sehtest darf nicht älter als 24 Monate sein.

Ausserkantonale Prüfung

Für eine Person, die ihren Wohnsitz im Kanton Zug und ihr Lernfahrgesuch beim Strassenverkehrsamt Zug bereits eingereicht hat, besteht die Möglichkeit, die theoretische und/oder praktische Prüfung in einem anderen Kanton abzulegen. Weiterführende Informationen und zum Antragsformular. Bewilligungen sind gemäss Gebührenverordnung kostenpflichtig. 

Sehtest

Der Sehtest wird direkt auf dem Formular durch einen Optiker oder Augenarzt (Aufstellung Optiker und Augenärzte im Kanton Zug) ausgefüllt und ist 24 Monate gültig. (Wird nach Ablauf der 24 Monate ein weiteres Lernfahrgesuch eingereicht, muss der Sehtest erneut durchgeführt werden)

Nothelferausweis

Gültigkeit 6 Jahre (Besitzt man einen Führerausweis Kategorie A, A1, B oder B1, muss der Nothelferausweis nicht mehr eingereicht werden)

Lernmittel

Lernmittel für die Theorieprüfung erhalten Sie im Fachhandel, bei Ihrer Fahrschule oder im Internet.
Das Strassenverkehrsamt des Kantons Zug empfiehlt oder vertreibt keine Lernmittel.

Lernfahrten

Das Strassenverkehrsamt des Kantons Zug erteilt keine Auskunft und Empfehlungen von Fahrschulen.

Informieren Sie sich hier über die Lernfahrausweis-Gebühren.

Alle Formulare und Merkblätter zum Lernfahrausweis sind aufgelistet unter "Formulare / Merkblätter"

Weitere Informationen

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