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Not­hel­fer­kurs

Kurs für le­bens­ret­ten­de So­fort­mass­nah­men, Not­hel­fer­kurs

Kurs für le­bens­ret­ten­de So­fort­mass­nah­men
Wir bit­ten Sie, Ihrem ers­ten Ge­such um einen Lern­fahr­aus­weis für die Ka­te­go­rien A, A1, B oder B1 un­be­dingt den Original-​Nothelferausweis bei­zu­le­gen. Der Kurs muss bei einer dazu anerkannten Organisation ab­sol­viert wer­den und darf nicht mehr als 6 Jahre zu­rück­lie­gen. 
In­ha­ber eines Füh­rer­aus­wei­ses einer der oben er­wähn­ten Ka­te­go­rien sowie Ärzte, Zahn­ärz­te, Tier­ärz­te und me­di­zi­ni­sches Pfle­ge­per­so­nal mit an­er­kann­tem Di­plom sind vom Kurs­be­such be­freit. Über wei­te­re Aus­nah­men er­teilt Ihnen das Stras­sen­ver­kehrs­amt gerne Aus­kunft: Te­le­fon +41 41 728 47 11, .

Samariterverein Zug In­for­ma­ti­on

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