Nothelferkurs
Kurs für lebensrettende Sofortmassnahmen
Wir bitten Sie, Ihrem ersten Gesuch um einen Lernfahrausweis für die Kategorien A, A1, B oder B1 unbedingt den Original-Nothelferausweis beizulegen. Der Kurs muss bei einer dazu anerkannten Organisation absolviert werden und darf nicht mehr als 6 Jahre zurückliegen.
Inhaber eines Führerausweises einer der oben erwähnten Kategorien sowie Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte und medizinisches Pflegepersonal mit anerkanntem Diplom sind vom Kursbesuch befreit. Über weitere Ausnahmen erteilt Ihnen das Strassenverkehrsamt gerne Auskunft: Telefon +41 41 728 47 11, info.stva@zg.ch.
Samariterverein Zug | Information |