Verkehrsmedizin
Die verkehrsmedizinischen Untersuchungen sind ein wichtiger Beitrag zur Verkehrssicherheit. Untersuchungspflichtig sind über 75-jährige Fahrzeugführende sowie Fahrzeugführende der Berufskategorien. Im Sinne einer Qualitätssicherungsmassnahme wurden per 1. Juli 2016 verschiedene Änderungen des Strassenverkehrsgesetzes (SVG) und der Verkehrszulassungsverordnung (VZV) in Kraft gesetzt. Diese betreffen hauptsächlich die untersuchenden Arztpersonen. Das Strassenverkehrsamt verschickt wie bis anhin die Aufforderungen und führt die Listen der untersuchungsberechtigten Arztpersonen (siehe unten). Den Arztpersonen steht zur sicheren und zeitnahen Übermittlung der Untersuchungsergebnisse die Web-Applikation "emedko" zur Verfügung.
Weiterführende Infrmationen finden Sie in Formulare / Merkblätter