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Übersetzungswesen

Übersetzungswesen

Wer ins Übersetzungsverzeichnis der Zuger Behörden aufgenommen werden möchte, muss sowohl die deutsche Sprache als auch die Fremdsprache einwandfrei, d. h. auf Muttersprachniveau mit umfassendem Wortschatz, beherrschen. Durchschnittliche Fremdsprachenkenntnisse reichen nicht aus. So setzt die Tätigkeit bei Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichten beispielsweise Vertrautheit mit juristischen Fachbegriffen voraus.

Erforderlich sind zudem ein einwandfreier Leumund, eine grosse psychische Belastbarkeit, eine hohe Konzentrationsfähigkeit und Flexibilität. Als Übersetzerin und Übersetzer müssen Sie mit Personen aus den unterschiedlichsten Bildungs- und Gesellschaftsschichten kommunizieren können.

Grundlagen

Verordnung betreffend Übersetzungswesen im behördlichen Verkehr (Übersetzungsverordnung, BGS 161.15)

Koordinationsstelle

Die Zuger Polizei koordiniert das kantonale Übersetzungswesen, führt das Verzeichnis mit den Übersetzerinnen und Übersetzern und entscheidet über die Aufnahme und die Löschung von Eintragungen. Sie meldet zudem besondere Vorkommnisse im Bereiche des Übersetzungswesens den Aufsichtsbehörden.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:

Bewerbungen richten Sie an:

Zuger Polizei
Koordinationsstelle Übersetzungswesen
Postfach
6301 Zug

oder per Registrationsformular im Übersetzerverzeichnis.

Folgende Dokumente stehen zum Download bereit:  

Für Bewerberinnen und Bewerber 

Für Dolmetscher/innen und Übersetzer/innen

Für Behörden und Gerichte

Weitere Informationen

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