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Fachstelle Häusliche Gewalt

Fachstelle Häusliche Gewalt

Häusliche Gewalt ist keine Privatsache. Die Zuger Polizei führt die Fachstelle Häusliche Gewalt.

Sind Sie von Häuslicher Gewalt betroffen?

Sie werden während oder nach Beendigung der Partnerschaft geschlagen, bedroht oder genötigt? Ihr Partner, Ihre Partnerin oder ein anderes Familienmitglied kontrolliert Sie, stellt Ihnen nach (Stalking), beschränkt Sie in Ihrer Freiheit oder schliesst Sie in der Wohnung ein? Demütigungen und Abwertungen prägen Ihre Partnerschaft oder Familienleben? Das Zusammenleben als Familie kann zu Spannungen führen. Die Mehrheit der Gewaltdelikte in der Schweiz wird in den eigenen vier Wänden verübt. Doch auch zu Hause hat man ein Recht auf Schutz vor Gewalt. Die Polizei sorgt für diesen Schutz.

Nulltoleranz gegenüber Täterinnen und Tätern

Täglich rückt die Zuger Polizei wegen Häuslicher Gewalt aus. In vielen Fällen muss eine sogenannte Wegweisung oder freiheitsentziehende Massnahme ausgesprochen werden oder es folgt eine Gefährdungsmeldung an die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB). Mit der Wegweisung verfügt die Zuger Polizei über ein Instrument, um gegenüber Gewalt in Familien und Partnerschaften ein klares Signal der Nulltoleranz zu setzen. Die Polizei kann

  • eine Person aus der Wohnung oder dem Haus weisen und ihr die Rückkehr verbieten,
  • jemandem untersagen, von der Polizei bezeichnete, eng umgrenzte Gebiete zu betreten oder
  • jemandem verbieten, mit einer bestimmten Person und dieser nahe stehenden Personen in irgendeiner Form Kontakt aufzunehmen.

Ordnet die Polizei eine solche Massnahme an, gilt sie für längstens 10 Tage ab Mitteilung an die gefährdende Person. Eine Zuwiderhandlung steht unter Strafandrohung (Art. 292 StGB, Ungehorsam gegen amtliche Verfügungen). Bei den polizeilichen Interventionen geht es darum, die Opfer zu schützen und die Täterinnen oder Täter zur Rechenschaft zu ziehen.

Die Fachstelle Häusliche Gewalt der Zuger Polizei hat den Auftrag, durch Koordination, Vernetzung, Sensibilisierung und Öffentlichkeitsarbeit die Situation im Bereich Häusliche Gewalt für Frauen, Männer und Kinder zu verbessern.

Für Fragen im Zusammenhang mit Häuslicher Gewalt steht Ihnen die «Fachstelle Häusliche Gewalt» der Zuger Polizei zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns unter der E-Mail-Adresse haeusl.gewalt@zg.ch.

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