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Präventivansprache

Präventivansprache

Die Polizei kann Personen, die Anlass zur Annahme geben, dass sie eine Straftat begehen könnten, auf ihr Verhalten ansprechen und sie über das gesetzeskonforme Verhalten sowie die Folgen der Missachtung informieren. Die Präventivansprache kann entweder direkt, auf Vorladung hin oder schriftlich erfolgen sowie mit der Strafandrohung von Art. 292 StGB (Ungehorsam gegen amtliche Verfügungen StGB, SR 311.0) verbunden werden.

Die Kann-Bestimmung ermöglicht der Polizei situativ zu entscheiden, ob eine Präventivansprache sinnvoll ist. Aufgrund der Gefahreneinschätzung stehen der Polizei auch weitere Massnahmen, wie die polizeiliche Gewahrsamnahme oder eine Wegweisung und Fernhaltung, zur Verfügung.

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