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Häufig gestellte Fragen Sprengstoff und Pyrotechnik (FAQ)

Benötige ich eine Bewilligung, wenn ich im Ausland Feuerwerk kaufe und in die Schweiz einführen will?
Pyrotechnische Gegenstände zu Vergnügungszwecken, ausgenommen am Boden knallendes Feuerwerk, im Reisenden- und Grenzverkehr bis zu einem Gesamtgewicht von 2,5 kg brutto, dürfen ohne Bewilligung eingeführt werden. Für grössere Mengen ist bei beim Bundesamt für Polizei, Zentralstelle Sprengstoff / Pyrotechnik, 3003 Bern, eine Einfuhrbewilligung einzuholen.

 

Ich möchte auf meinem Gebäudevorplatz Feuerwerk verkaufen. Benötige ich dafür eine Bewilligung.
Der Verkauf von pyrotechnischen Gegenständen zu Vergnügungszwecken (Feuerwerk) ist bewilligungspflichtig. Entsprechende Gesuchsformulare sind unserer Fachstelle einzureichen.

 

Wir haben mehrere Hochstammbäume gefällt und möchten nun die Wurzelstöcke sprengen. Ist dazu eine Bewilligung notwendig?
Personen, die Sprengarbeiten ausführen, müssen im Besitze eines Sprengausweises sein. Wir empfehlen, zur Ausführung solcher Arbeiten eine sprengberechtigte Person beizuziehen.

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