Sprengstoff und Pyrotechnik
Sprengstoff
Im Kanton Zug ist die Zuger Polizei für den Vollzug der eidgenössischen Sprengstoffgesetzgebung und der entsprechenden kantonalen Vollziehungsverordnung zuständig. Zum Beantragen von Bewilligungen oder Erwerbsscheinen für Sprengmittel (z.B. Schiesspulver), wenden Sie sich bitte an die Zuger Polizei. Weiterführende Informationen zum Thema finden Sie beim Bundesamt für Polizei.
Formulare Sprengstoffwesen
Gesuch auf Ausstellung eines Zuverlässigkeitszeugnisses
Gesuch/Bewilligung um Erteilung eines Erwerb- und Lagerscheins für Sprengmittel
Lagerverzeichnis für Sprengstoffzünder - elektrisch
Lagerverzeichnis für Sprengstoffzünder - elektronisch
Lagerverzeichnis für Sprengstoffzünder - nicht elektrisch
Lagerverzeichnis für Sprengstoffzünder - pyrotechnische
Lagerverzeichnis für Sprengschnüre
Lagerverzeichnis für Sprengstoff
Bitte richten Sie Ihre Gesuche, die für die kantonale Meldestelle bestimmt sind, an die
Zuger Polizei
DLZ Support
Postfach
6301 Zug
Fragen und Mitteilungen, die für die kantonale Meldestelle bestimmt sind, an die E-Mail-Adresse waffen.polizei@zg.ch
Pyrotechnik
Soweit das Sprengstoffgesetz anwendbar ist, besorgt die kantonale Gebäudeversicherung den Vollzug der Bestimmungen über pyrotechnische Gegenstände zu Vergnügungszwecken und überwacht deren Verkehr.
Für Bewilligungen oder Erwerbsscheine für pyrotechnische Gegenstände (z.B. Feuerwerk) wenden Sie sich bitte an die kantonale Gebäudeversicherung.
Gebäudeversicherung Zug
Poststrasse 10
6300 Zug
Tel: 041 / 726 90 90
Fax: 041 / 726 90 99
info@gvzg.zg.ch
www.zug.ch/gvzg
Historische Anlässe - Verwendung von Schiesspulver
Gesuch um eine Ausnahmebewilligung für die Verwendung von Schiesspulver für historische Anlässe und ähnliche Bräuche