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Sprengstoff und Pyrotechnik

Infos zu Sprengstoff und Pyrotechnik bei der Zuger Polizei

Sprengstoff

Im Kanton Zug ist die Zuger Polizei für den Vollzug der eidgenössischen Sprengstoffgesetzgebung und der entsprechenden kantonalen Vollziehungsverordnung zuständig. Zum Beantragen von Bewilligungen oder Erwerbsscheinen für Sprengmittel (z.B. Schiesspulver), wenden Sie sich bitte an die Zuger Polizei. Weiterführende Informationen zum Thema finden Sie beim Bundesamt für Polizei.

Formulare Sprengstoffwesen

Gesuch auf Ausstellung eines Zuverlässigkeitszeugnisses

Gesuch/Bewilligung um Erteilung eines Erwerb- und Lagerscheins für Sprengmittel

Lagerverzeichnis für Sprengstoffzünder - elektrisch 

Lagerverzeichnis für Sprengstoffzünder - elektronisch 

Lagerverzeichnis für Sprengstoffzünder - nicht elektrisch

Lagerverzeichnis für Sprengstoffzünder - pyrotechnische

Lagerverzeichnis für Sprengschnüre

Lagerverzeichnis für Sprengstoff


Bitte richten Sie Ihre Gesuche, die für die kantonale Meldestelle bestimmt sind, an die
 
Zuger Polizei
DLZ Support
Postfach
6301 Zug

Fragen und Mitteilungen, die für die kantonale Meldestelle bestimmt sind, an die E-Mail-Adresse waffen.polizei@zg.ch

Pyrotechnik

Soweit das Sprengstoffgesetz anwendbar ist, besorgt die kantonale Gebäudeversicherung den Vollzug der Bestimmungen über pyrotechnische Gegenstände zu Vergnügungszwecken und überwacht deren Verkehr.

Für Bewilligungen oder Erwerbsscheine für pyrotechnische Gegenstände (z.B. Feuerwerk) wenden Sie sich bitte an die kantonale Gebäudeversicherung.

Gebäudeversicherung Zug
Poststrasse 10
6300 Zug
Tel: 041 / 726 90 90
Fax: 041 / 726 90 99
info@gvzg.zg.ch
www.zug.ch/gvzg

Historische Anlässe - Verwendung von Schiesspulver
Gesuch um eine Ausnahmebewilligung für die Verwendung von Schiesspulver für historische Anlässe und ähnliche Bräuche

Weitere Informationen

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