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Ein- und Ausfuhr von Waffen

Ein- und Ausfuhr von Waffen

Die Einfuhr von Waffen, wesentlichen Waffenbestandteilen, Munition oder Munitionsbestandteilen ins schweizerische Staatsgebiet bedarf einer Bewilligung. Erteilt wird diese durch die Zentralstelle Waffen.

Auch die vorübergehende Einfuhr von Feuerwaffen im Reiseverkehr bedarf einer Bewilligung. Stammt die Feuerwaffe aus einem Schengen-Staat, wird die Bewilligung nur erteilt, wenn die entsprechende Waffe im Europäischen Feuerwaffenpass aufgeführt ist.

Keine Bewilligung benötigen Jäger und Sportschützen, wenn sie mittels einer mitzuführenden Einladung glaubhaft machen können, dass sie an einer Jagd- oder Sportveranstaltung teilnehmen werden.

Auch für die Ausfuhr von Waffen in andere Staaten sind, je nach Zielland, verschiedene Punkte zu beachten und ein entsprechendes Gesuch auszufüllen.

Rechtliche Grundlagen:

Weitere Informationen

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