Navigieren auf Kanton Zug

Inhaltsnavigation auf dieser Seite

Navigation

Übertragung einer Waffe

Übertragung einer Waffe

Der Begriff des Erwerbes im Sinne des Gesetzes umfasst alle Formen oder Besitzesübertragung wie z.B. Kauf, Tausch, Schenkung, Miete oder Gebrauchsleihe von Waffen und / oder wesentlichen Waffenbestandteilen. Jede Vertragspartei hat den schriftlichen Vertrag mindestens 10 Jahre aufzubewahren.

Rechtliche Grundlagen:

Waffengesetz, Art. 11

Weitere Informationen

hidden placeholder

behoerden

Fusszeile

Deutsch