Waffentragen
Wer eine Waffe an öffentlich zugänglichen Orten tragen will, muss bei der zuständigen kantonalen Behörde eine Waffentragbewilligung einholen. Die Voraussetzungen für den Erhalt eines Waffentragscheins sind prinzipiell die gleichen wie für den Waffenerwerbsschein. Zusätzlich muss der Antragsteller glaubhaft machen, dass er eine Waffe benötigt, um sich selbst, andere Personen oder Sachen vor einer tatsächlich drohenden Gefahr zu schützen. Ausserdem muss er eine Prüfung über die Kenntnis des Umgangs mit Waffen und die rechtlichen Voraussetzungen des Waffengebrauchs ablegen.
Der Waffentragschein berechtigt zum Tragen einer Waffe in der ganzen Schweiz. Er muss mitgeführt und auf Verlangen der Polizei gezeigt werden.
Rechtliche Grundlage:
Waffengesetz, Art. 27
Typ | Titel | Bearbeitet |
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Fragebogen für Sicherheitsfirmen mit Angestellten, die eine Waffentragbewilligung beantragen | 31.01.2023 | |
Gesuch um Erteilung einer Waffentragbewilligung | 31.01.2023 |