Mädchenturnen - wofür?
1943 war das Mädchenturnen im Kanton Zug noch nicht obligatorisch. Es kam dann die Frage auf, ob und inwiefern das Mädchenturnen ausgebaut werden soll und ob es nützlich oder schädlich sei.
Die Originale werden im Staatsarchiv Zug aufbewahrt:
Signatur: StAZG CE 35.4.25 (Schreiben)
Signatur: StAZG CE 35.4.44 (Foto)