Patrick Trütsch zum neuen Generalsekretär des Verwaltungsgerichts gewählt
Verwaltungsgericht: Patrick Trütsch wird neuer Generalsekretär
Das Verwaltungsgericht des Kantons Zug hat Patrick Trütsch zu seinem neuen Generalsekretär gewählt. Er übernimmt am 1. Mai 2021 die Nachfolge von George Kammann, der frühzeitig in Pension geht.
Patrick Trütsch-Käppeli, MLaw, ist 38 Jahre alt und wohnt in Hünenberg-See. Er ist verheiratet und wird demnächst zum zweiten Mal Vater. Aufgewachsen ist er in Steinhausen und hat nach der Matura in Zug an der Universität Luzern Rechtswissenschaften studiert. Nach dem Erwerb des Anwaltspatents des Kantons Zug arbeitete er als Gerichtsschreiber am Kantonsgericht Luzern und am Schweizerischen Bundesgericht in Luzern. Seit November 2018 ist er beim Zuger Verwaltungsgericht als Gerichtsschreiber in der sozialversicherungsrechtlichen Kammer tätig. In der neuen Funktion als Generalsekretär wird er weiterhin zu 50% als Gerichtsschreiber wirken. Er verfügt über ein fundiertes juristisches Wissen und Erfahrung im Verwaltungs- und Prozessrecht und insbesondere im Sozialversicherungsrecht. In seiner Freizeit betätigt sich der frühere Streethockeyspieler der Oberwil Rebells und langjährige Unihockeyspieler auch als Trainer (UHC Einhorn Hünenberg).
Aldo Elsener, Präsident des Verwaltungsgerichts, freut sich über diese Wahl und stellt fest: „Mit Patrick Trütsch haben wir in diese wichtige Funktion eine fähige und integre, dynamische und im Kanton Zug verankerte Persönlichkeit berufen. Der neue Generalsekretär vereinigt in seiner Person die für die Rechtsprechung wie für das Justizmanagement erforderliche Sach- und Sozialkompetenz. Der bisherige Amtsinhaber Dr. phil. I und lic. iur. George Kammann wirkte seit 2012 als Gerichtsschreiber und seit 2016 als Generalsekretär am Verwaltungsgericht. Ihm gilt unser herzlicher Dank und unsere Anerkennung für die von ihm geleistete ausgezeichnete Arbeit“.
Kontakt
Aldo Elsener, Präsident des Verwaltungsgerichts
Tel. 041 728 52 70
Typ | Titel | Bearbeitet |
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Medienmitteilung vom 3. Februar 2021 | 03.02.2021 | |
Fotografie zur Medienmitteilung | 03.02.2021 |