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Eidg. Berufs- und Höhere Fachprüfungen

Berufsleute mit einem eidgenössischen Fähigkeitszeugnis (EFZ) oder einer anderen gleichwertigen Qualifikation können Berufsprüfungen und höhere Fachprüfungen ablegen. Damit lässt sich ein eidgenössisch anerkannter Abschluss auf der Tertiärstufe erwerben.

Die eidgenössischen Berufs- und höheren Fachprüfungen (im gewerblich-industriellen Bereich auch als Meisterprüfungen bekannt) richten sich an Berufsleute, die solide praktische Fähigkeiten mit fundiertem theoretischem Wissen verbinden wollen und eine anspruchsvolle berufliche Tätigkeit oder Führungsfunktion anstreben.

Bei den eidgenössischen Berufs- und höheren Fachprüfungen anerkennt der Bund nur den entsprechenden Abschluss (Qualifikationsprofil). Die Kandidatinnen und Kandidaten müssen keinen standardisierten Bildungsgang absolvieren und können sich daher frei auf die Prüfung vorbereiten. Verschiedene Institutionen bieten aber entsprechende Kurse an, die in der Regel ein bis zwei Jahre (Teilzeit, berufsbegleitend) dauern.

Die Berufsprüfung wird mit einem eidgenössischen Fachausweis abgeschlossen, die höhere Fachprüfung mit einem eidgenössischen Diplom.

Auf der Website des Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI finden Sie weitere Informationen zur Höheren Berufsbildung.

Bundesbeiträge für Kurse, die auf eidgenössische Prüfungen vorbereiten

SBFI Button HB
Bild Legende:

Eidgenössische Prüfungen
Bund übernimmt 50 Prozent der Kursgebühren

Wer sich mit einem Kurs auf eine eidgenössische Prüfung (Berufsprüfung, höhere Fachprüfung) vorbereitet, kann neu mit Bundesbeiträgen rechnen – sofern er bzw. sie im Anschluss an den Kurs die eidgenössische Prüfung absolviert. Der Bund übernimmt 50 Prozent der angefallenen Kursgebühren (bei der Berufsprüfung maximal 9500 Franken, bei der höheren Fachprüfung maximal 10'500 Franken). Der Anspruch besteht unabhängig vom Prüfungserfolg. Alle Informationen zu den Voraussetzungen und zum Antragsprozess unter:

www.sbfi.admin.ch/bundesbeitraege

Weitere Informationen

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