Feiertage
Daten der Feiertage im Kanton Zug für vier Jahre
Feiertage im Kanton Zug
Neujahr, Karfreitag, Auffahrt, Fronleichnam, Maria Himmelfahrt, Allerheiligen,
Maria Empfängnis und Weihnachten
Lohnzahlung
- Kantonale Feiertage
Eine Lohnzahlung für diese Feiertage erfolgt nur, falls dies im Einzelarbeitsvertrag / Reglement oder in einem Gesamtarbeitsvertrag vorgesehen ist.
- Bundesfeiertag
Alle Arbeitnehmenden haben den vollen Lohn zu gut, unabhängig, ob sie im Monats-, Tage- oder Stundenlohn angestellt sind.
Arbeitsverbot
Grundsätzlich besteht ein Arbeitsverbot an kantonalen Feiertagen und am Bundesfeiertag (wie an einem Sonntag) in der Zeit zwischen Vorabend 23.00 und Sonntag bzw. Feiertag 23.00.
Vorübergehende Sonntagsarbeit kann vom Amt für Wirtschaft und Arbeit bewilligt werden, sofern ein dringendes Bedürfnis oder eine technische oder wirtschaftliche Unentbehrlichkeit nachgewiesen wird. Den Arbeitnehmenden ist ein Lohnzuschlag von 50 Prozent zu bezahlen.
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Typ | Titel | Dokumentart |
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Feiertag: Daten | ||
Feiertage: Lohnzahlung und Arbeitsverbot | Merkblatt |