Arbeits- und Ruhezeiten

Ausgeglichene Arbeits- und Ruhezeiten sind Teil des Gesundheitsschutzes, da sie sowohl Übermüdungserscheinungen als auch mit der Müdigkeit zusammenhängende Unfälle verhindern.
Sie garantieren den Arbeitnehmenden ein soziales Leben, indem beispielsweise der Sonntag als Ruhetag festgelegt wird.
Das Arbeitsgesetz (ArG) sowie die Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz (ArGV 1) und die Sonderbestimmungen in der Verordnung 2 zum Arbeitsgesetz (ArGV 2) legen die Mindestruhezeiten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie die Gestaltung der Schichtpläne fest.
Weitere Informationen finden Sie unter Inhalte und Details des Arbeitsgesetzes und unter Nacht- und Sonntagsarbeit in der Rubrik gesetzliche Grundlagen.
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Feiertage: Lohnzahlung und Arbeitsverbot | Merkblatt |