Ladenöffnungszeiten
Im Kanton Zug dürfen die Verkaufsgeschäfte an Werktagen nur zu bestimmten Zeiten geöffnet sein. An öffentlichen Ruhetagen (Sonntage und Feiertage) müssen sie geschlossen bleiben. An diesen Tagen gelten zudem zusätzliche Bestimmungen zur Einhaltung der öffentlichen Ruhe und Ordnung. Der Vollzug des Ruhetags- und Ladenöffnungsgesetzes ist den Gemeinden übertragen.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an das Volkswirtschaftsdirektionssekretariat.