Risikoaktivitäten
Ab dem 1.1.2013 ist das gewerbsmässige Anbieten von Risikoaktivitäten bewilligungspflichtig. Dazu zählen beispielsweise Bergtouren, Abfahrten ausserhalb markierter Pisten sowie Sportarten wie Canyoning, River-Rafting und Bungee-Jumping.
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