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Verhütung von Berufsunfällen und Berufskrankheiten

Verhütung von Berufsunfällen und Berufskrankheiten

Zur Verhütung von Berufsunfällen und Berufskrankheiten ist der Arbeitgeber verpflichtet, alle Massnahmen zu treffen, die nach der Erfahrung notwendig, nach dem Stand der Technik anwendbar und den gegebenen Verhältnissen angemessen sind. Er hat dabei die Arbeitnehmenden zur Mitwirkung heranzuziehen. Die Mitwirkung (Mitwirkungsgesetz) soll den Dialog im Betrieb fördern, und dadurch die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Personal verbessern. Die Arbeitnehmenden müssen den Arbeitgeber in der Umsetzung der Schutzvorkehrungen unterstützen und insbesondere persönliche Schutzausrüstungen und Sicherheitseinrichtungen richtig gebrauchen.
 
Im Weiteren sind alle notwendigen Massnahmen zu treffen, um den Gesundheitsschutz zu wahren und zu verbessern und die physische und psychische Gesundheit (Schutz der persönlichen Integrität/ Mobbing/sexuelle Belästigung) der Arbeitnehmenden zu gewährleisten.

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