Personen mit arbeitgeberähnlicher Stellung
Personen mit arbeitgeberähnlicher Stellung
Personen mit arbeitgeberähnlicher Stellung (mitarbeitende Verwaltungsräte einer AG, geschäftsführende Gesellschafter einer GmbH, im Einzelfall auch Direktoren, Prokuristen und Liquidatoren), bei welchen die Beitragszeit aus der "eigenen" Unternehmung stammt, müssen folgendes beachten:
- die massgebliche Einflussmöglichkeit auf die Entscheidungen der Unternehmung muss endgültig aufgegeben werden
- der Lohnbezug ist anhand von privaten Bank- / Postbelegen für die 12-monatige Beitragszeit nachzuweisen
- obiges gilt auch für mitarbeitende Ehegatten
Für allfällige Fragen kontaktieren Sie bitte den Rechtsdienst.