Arbeitslosenhilfe während Krankheit
Arbeitslosenhilfe während Krankheit
Arbeitslosenhilfe beziehende Personen, die wegen Krankheit oder Mutterschaft vorübergehend nicht oder nur vermindert arbeitsfähig sind, haben Anspruch auf das volle Taggeld, sofern die übrigen Anspruchsvoraussetzungen erfüllt werden. Der Anspruch dauert längstens bis zum 30. Kalendertag nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit und ist innerhalb der Rahmenfrist auf je 25 Taggelder beschränkt.