Wie bemisst sich die Arbeitslosenhilfe?
Wie bemisst sich die Arbeitslosenhilfe?
Die Arbeitslosenhilfe wird in Form von Taggeldern, die in Prozenten des zuletzt bezogenen Taggeldes der Arbeitslosenversicherung ausgerichtet werden, ausbezahlt und darf zusammen mit dem anrechenbaren übrigen Einkommen des/der Bezügers/in und seines/ihres Ehegatten bestimmte Höchstbeträge nicht übersteigen. Der Taggeldansatz beträgt 80 Prozent des zuletzt bezogenen Taggeldes der Arbeitslosenversicherung. Ein Taggeld von 90 Prozent erhalten Personen, die ein Taggeldansatz bei der Arbeitslosenhilfe von weniger als CHF 130.– erreichen. Die Höchstbeträge sind (ab 01.01.2015, pro Monat gerechnet):
Höchstbeträge gültig ab 1. Januar 2023:
- für alleinstehende Arbeitslose CHF 4'922.–
- für verheiratete Arbeitslose ohne Kinder und übrige Arbeitslose mit Unterhalts- oder Unterstützungspflicht gegenüber einer Person CHF 5'905.–
- für verheiratete Arbeitslose ohne Kinder und übrige Arbeitslose mit Unterhalts- oder Unterstützungspflicht gegenüber zwei und mehreren Personen CHF 6'397.–