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Wie ist vorzugehen?

Bezüger erhalten unaufgefordert das Antragsformular, das ausgefüllt retourniert werden muss, damit der Anspruch auf Arbeitslosenhilfe geklärt werden kann. Bezüger einer privaten Arbeitslosenkasse können das Antragsformular bei der Arbeitslosenkasse des Kantons Zug anfordern oder unter Formulare und Publikationen herunterladen.

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